Eigenmächtigkeit beim Umgang mit Steuergeldern
In St. Goar ist es vorgeschrieben, dass der Stadtrat über alle Ausgaben, die höher als 10.000 € sind, zu befinden hat. Das ist nicht geschehen.
35.200 € hat der Stadtbürgermeister ohne Rechtsgrundlage ausgegeben. Erst im Nachhinein informierte Stadtbürgermeister Hönisch darüber und verwies auf den Kämmerer, der die Ausgabe angeblich dem städtischen Bauhofleiter genehmigt hätte.
So geht es nicht! Weder der Kämmerer ist befugt, eigenmächtig Steuergelder auszugeben, noch darf dies ein Stadtbürgermeister und auch kein Bauhofleiter, wenn kein Ratsbeschluss dafür vorliegt.
Die Anschaffung eines Gebrauchtwagens für die Stadt mag sinnvoll gewesen sein, doch ist es inakzeptabel, dass größere Ausgaben getätigt werden, ohne, dass der Rat davon weiß, geschweige denn darüber abgestimmt hat.
Der Umgang mit öffentlichen Geldern hat nicht nach Gutsherrenart zu erfolgen.